Arbeitsrecht

Aufgrund unseres Fachwissens und der Kenntnis der neuesten Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen ist es uns möglich, im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erfolgreich zu vertreten.
Durch effektives und verhandlungsgeschicktes Auftreten lassen sich dabei oft bereits außergerichtlich Lösungen finden, die weitere Konflikte verhindern. Aber auch in streitigen Gerichtsverfahren vertreten wir Sie mit großem Engagement und dem erforderlichen Nachdruck.

Wir vertreten Arbeitnehmer in allen relevanten Fragen. Wir setzen uns für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes ein, beraten Sie während Vertragsverhandlungen, überprüfen Ihren Arbeitsvertrag, setzen Ihren Anspruch auf Lohn, Urlaub und ein wohlwollendes Zeugnis durch und wehren uns unter Beachtung der gesetzlichen Fristen gegen Abmahnungen und Kündigungen.

Im Rahmen unserer Tätigkeit für Arbeitgeber entwerfen und überprüfen wir für Sie Arbeitsverträge und verhandeln über Möglichkeiten zur außergerichtlichen und gütlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus vertreten und beraten  wir Arbeitgeber in Kündigungsschutzklagen und setzen Kündigungen gerichtlich durch.

Als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts bearbeiten wir vor allem folgende Bereiche:

  • Abmahnung und Kündigung
  • Kündigungsschutz
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Zeugnisrecht
  • Urlaubsrecht
  • Mutterschutzrecht
  • Betriebsübergang
  • Mobbing
  • Arbeitsvergütung
  • Abfindung