Reiserecht

Urlaub dient eigentlich der Erholung. Allerdings verlaufen die gebuchten Reisen nicht immer wie gewünscht. Oft beginnt der Ärger bereits vor dem Abflug, manchmal wird der Urlaub sogar zum Horrortrip. Wenn Sie mit Ihrer Reise nicht zufrieden waren, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts ratsam, zumal gerade im Reiserecht viele Fristen zu beachten sind und bestimmte Fehler bereits zum Ausschluss aller Ansprüche führen können.
Sie profitieren dabei von unserer umfangreichen Erfahrung. Wir vertreten sowohl Reisende, Reisebüros als auch Reiseveranstalter in folgenden Bereichen:

  • Minderung des Reisepreises und Schadensersatz
  • Rücktritt und Kündigung des Reisevertrags
  • Reisemängel und deren Abhilfe                                                 
  • Luftvertragsrecht
  • Fluggastrecht
  • Schadensersatz bei Annullierung und Verspätung von Flügen
  • Pauschal- und Individualreisen
  • Beherbergungsvertragsrecht (Hotelvertrag)