Mietrecht / Immobilienrecht

Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Mietrecht kommt es recht häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um dem vorzubeugen, beraten wir Sie bereits vor dem Abschluss eines Mietvertrags, damit  mögliche Konflikte gar nicht erst entstehen. Oft kennen Mieter und Vermieter ihre Rechte, Pflichten und Möglichkeiten der Gestaltung eines Mietvertrages oder die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung nicht, wobei die Rechtsprechung im Mietrecht sehr unübersichtlich und wechselhaft ist.

In diesem Rechtsgebiet haben wir bereits umfassende und vielfältige Tätigkeiten ausgeführt. Unter Beachtung der neuesten Rechtsprechung vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter in folgenden Gebieten:

  • Entwurf und Prüfung von Mietverträgen
  • Mietminderung / Mieterhöhung
  • Schönheitsreparaturen
  • Pachtvertrag
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung
  • Mietkaution
  • Kündigung des Mietvertrags
  • Räumungsklage
  • Maklerrecht

Eine Beratung und Vertretung von Mandanten erfolgt darüber hinaus insbesondere in zentralen Bereichen des Immobilienrechts wie Gebäudeeigentum, Grundstückserwerb und -veräußerung, Grundstücksfinanzierung und Eigentumsübertragung.