Vertragsrecht

Das allgemeine Vertragsrecht stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.
Die Erstellung und Überprüfung von Verträgen steht dabei im Vordergrund. Wir beraten Sie selbstverständlich ebenfalls bei Vertragsverhandlungen, aber auch bei der Rückabwicklung von Verträgen.
Insbesondere im Kaufrecht kommt es häufig dann zu Problemen, wenn der gekaufte Gegenstand mangelhaft ist. Wir informieren Sie über Ihre Gewährleistungsrechte und helfen sowohl Käufern als auch Verkäufern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Gerade beim Internetkauf (Fernabsatzvertrag) besteht große Unsicherheit über die Rechte und Pflichten von Verbrauchern. Internetverträge sind oft mir erheblichen Risiken verbunden. Wir überprüfen für Sie die Wirksamkeit solcher Verträge und sind dabei behilflich, unberechtigte Forderungen und Ansprüche abzuwehren. Hierbei ist eine frühe anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, damit rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können.

Wir bearbeiten schwerpunktmäßig folgende Tätigkeitsfelder:

Vertragsrecht

  • Gestaltung von Vertragsentwürfen
  • Prüfung von Verträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von allg. Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Kaufrecht
  • Rückerstattung und Minderung des Kaufpreises
  • Garantie
  • Nachbesserung
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Werkvertragsrecht ( z.B. fehlgeschlagene Reparatur)
  • Haustürgeschäft

Internetrecht

  • Fernabsatzvertrag
  • Widerruf des Vertrags
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Ersteigerung auf Online-Plattformen