Mandantenservice

Honorar

Wir legen großen Wert auf eine transparente und nachvollziehbare Honorargestaltung. Die Anwaltsvergütung wird bei uns bereits im Vorfeld umfassend mit Ihnen besprochen, damit keine überraschenden Kosten auf Sie zukommen und Sie immer die volle Kostenkontrolle haben.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen rechnen wir grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert.

Darüber hinaus besteht insbesondere bei Beratungsmandaten die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder aber eine Vergütung nach Stundensätzen (Zeithonorar) zu vereinbaren, wobei wir die für Sie im konkreten Einzelfall wirtschaftlichste und vernünftigste Gebührenvereinbarung mit Ihnen gemeinsam während des ersten Gesprächs erörtern.

Erstberatung

Wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben, sich aber noch nicht entschieden haben, ob ein weiteres Vorgehen überhaupt sinnvoll ist, können Sie die Vertretung auch auf ein erstes, kostengünstiges Beratungsgespräch beschränken.

Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, sind wir als besondere Dienstleistung gerne dazu bereit, die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung zu übernehmen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Kontaktformular

Mit unserem Kontaktformular können Sie uns einfach und schnell Ihre Anfrage schildern. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.